Honorar & allg. Hinweise Psychotherapie
Telefonisches Vorgespräch
Das telefonische Vorgespräch dauert ca. 15-20 Minuten und ist unverbindlich und kostenlos.
Das Gespräch dient dazu, dass wir uns gegenseitig einen ersten Eindruck verschaffen können. Sie schildern mir kurz Ihr Anliegen haben die Möglichkeit, alle Fragen zu stellen, die Ihnen wichtig sind in Bezug auf eine Psychotherapie bei mir. Wir klären, inwiefern ich Sie unterstützen kann und ob mein Angebot passend ist für Ihr Thema. Sie können bereits einen ersten Eindruck von mir gewinnen und wir vereinbaren, wenn Sie es wünschen, einen Termin für ein persönliches, ausführliches Erstgespräch in meiner Praxis. Selbstverständlich unterliegt Ihre Anfrage meiner Verschwiegenheitspflicht und ich behandle diese absolut vertraulich.
Honorar Psychotherapie
Telefonisches Vorgespräch (15-20 Min): kostenlos
Erstgespräch inkl. Anamnese (ca. 90 Min): pauschal 150 €
Einzelsitzung Psychotherapie (60 - 75 Min)*: 120 € - 150 €
Gruppentherapie*: auf Anfrage
* Nach § 4 Abs. 14 UStG sind Heilrechnungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten für selbstzahlende Behandlungen können als aussergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden.
Für Studierende sowie für Menschen, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden, biete ich in Einzelfällen ein vergünstigtes Honorar an. Sprechen Sie mich bei Bedarf bitte darauf an.
Hinweise
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie führe ich eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass sich alle meine Angebote an SelbstzahlerInnen richten und ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechne. Je nach individuellem Vertrag können private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen jedoch einen Teil oder die gesamten Kosten erstatten. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Honorarzahlungen unabhängig von einer eventuellen Kostenerstattung durch Dritte zu zahlen sind.
Ihre Vorteile als SelbstzahlerIn für Psychotherapieleistungen:
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Termine ohne lange Wartezeiten und ohne Einbeziehung der Krankenversicherung. Damit entfällt eine Antragsstellung sowie auch das Warten auf eine etwaige Kostenzusage.
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Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenversicherung. Damit wird nirgendwo aktenkundig, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung waren.
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Flexible, auf Ihre Bedürfnisse angepasste Termingestaltung (Terminfrequenz und Zeitdauer).
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Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Arbeitgeber, Versicherungen, Behörden etc.) anonym.
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Kurzfristige Termine zur Überbrückung bis eine kassenzugelassenen Therapie begonnen werden kann sind möglich.
Gerne können Sie zur Überbrückung Termine bei mir buchen, um während der Wartezeit für einen kassenzugelassenen Therapieplatz bereits Halt und Stabilität zu bekommen und an Ihren Themen zu arbeiten. Ein Wechsel zu einer/m Kassentherapeut*in ist selbstverständlich jederzeit möglich.
Therapie- und Sitzungsdauer
Eine Einzelsitzung Psychotherapie dauert i. d. R. zwischen 60 - 75 Minuten. Wie viele Sitzungen notwendig und sinnvoll sind, hängt ganz von Ihren individuellen Gegebenheiten ab. Hier gilt: So kurz wie möglich - so lange wie nötig. Auch mit wenigen Sitzungen können Veränderungen angestoßen werden, die Sie weiter bringen. Grundlegende Veränderungsprozesse brauchen dagegen mehr Zeit. In jedem Fall obliegt es immer Ihrer Entscheidung, wie lange Sie mit mir zusammenarbeiten möchten.
Terminabsagen
Die Zeiten für die Termine mit Ihnen sind fest reserviert. Sie können Termine kostenfrei bis 24 Stunden vorher absagen.
Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem Termin, werden 40 € fällig, sofern ich den Termin nicht neu vergeben kann.
Wenn Termine kürzer als 2 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden oder wenn der Termin ohne Abmeldung nicht wahrgenommen wird, werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Es erfährt niemand vom Inhalt unserer Gespräche und davon, dass Sie bei mir waren. Sollten Sie es wünschen oder sollte es notwendig sein, dass ich mich z.B. mit einem Arzt, einer Ärztin Ihres Vertrauens austausche, so ist das nur möglich, wenn Sie mich schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
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